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Brandschutzplanung:

  • Beratung zum vorbeugenden, baulichen und anlagentechnischen Brandschutz
  • Anträge nach Art. 63 Abs. 1 BayBO für Abweichungen von den Brandschutzvorschriften
  • Brandschutznachweise nach § 11 BauVorlV und BayBO, auch als erweitertes Brandschutzkonzept
  • Überwachung der übereinstimmenden Bauausführung im Sinne von Art. 77 Abs. 2 Satz 2 BayBO (Gebäudeklasse 4)
  • Brandschutzpläne zur Visualisierung des baulichen Brandschutzes nach Brandschutznachweis
  • Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601
  • Feuerwehrplan nach DIN 14095
  • Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
  • Brandschutzordnung für das korrekte Verhalten im Brandfall und vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung eines Brands

 

 
 
 
 
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